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„Was macht ihr eigentlich, wenn …?“ – Zuständigkeiten und Informationswege in der Jugendhilfe, Polizei und Justiz bei Kindeswohlgefährdung
Am 8. Februar 2011 fand der Fachtag des Arbeitskreises Notdienste/Polizei statt, der sich mit den Zuständigkeiten und Informationswegen bei Kindeswohlgefährdung auseinandersetzte. Seit über einem Jahrzehnt arbeiten der Berliner Notdienst Kinderschutz, das Jugendamt Berlin-Mitte und das Berliner Landeskriminalamt im Arbeitskreis zusammen, um effektive Strukturen und Vorgehensweisen zu entwickeln. Der Fachtag bot eine wertvolle Gelegenheit, die Schnittstellen und Herausforderungen in der Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Polizei und Justiz zu beleuchten. Die vorliegende Dokumentation enthält die Vorträge der Fachexpert:innen und bietet praxisnahe Einblicke sowie weiterführende Materialien.
Stand: Oktober 2013

Möglichkeiten und Grenzen des Datenaustauschs zwischen Jugendhilfe – Polizei – Schule – Justiz
Am 26. August 2013 fand im Nachbarschaftshaus Urbanstraße eine Informationsveranstaltung statt, die sich mit den komplexen Fragen des Datenaustauschs zwischen Jugendhilfe, Polizei, Schule und Justiz beschäftigte. Im Zentrum standen Themen wie Datenschutz, Schweigepflicht und die Weitergabe personenbezogener Informationen – allesamt zentrale Aspekte in der beruflichen Praxis dieser Institutionen. Der Fachtag bot eine Plattform, um die rechtlichen Grundlagen des Berliner Datenschutzgesetzes zu erörtern und zu klären, welche Informationen im Spannungsfeld zwischen Kooperation und Datenschutz ausgetauscht werden dürfen oder müssen. Die Dokumentation enthält die wesentlichen Vorträge und Diskussionen der Datenschutzexpert:innen und bietet eine vertiefende Nachlese zu diesem sensiblen Themenbereich.
Stand: Oktober 2013

Sei freundlich zu deinen Nachbarn, aber reiß den Zaun nicht ein! Unterschiedliche Institutionen als Kooperationspartner der Ambulanten Maßnahmen
In diesem Fachbeitrag von Konstanze Fritsch, erschienen in der DVJJ-Publikation „Zukunft schaffen! Perspektiven für straffällig gewordene junge Menschen durch ambulante Maßnahmen“, wird die komplexe Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgericht und Jugendhilfe im Rahmen von ambulanten sozialpädagogischen Maßnahmen beleuchtet. Diese Maßnahmen können zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb eines Strafverfahrens eingesetzt werden, sei es zur Diversion oder im Rahmen formeller Verfahrenserledigungen. Fritsch analysiert die grundlegenden Prinzipien dieser Institutionen, hebt die Bedeutung des Erziehungsbegriffs als Bindeglied der Kooperation hervor und zeigt auf, wie trotz unterschiedlicher Ansätze und Ziele eine erfolgreiche Zusammenarbeit möglich ist. Der Artikel bietet einen Einstieg in das Thema und lädt zur vertieften Auseinandersetzung ein.
Stand: September 2012

Interdisziplinäre Fallkonferenzen in Bezug auf jugendliche Intensivtäter
In diesem Fachbeitrag aus der KOMPASS 1/2012 beleuchtet Kerstin Wilhelm die zunehmenden Debatten um junge Intensivtäter, eine kleine, aber auffällige Gruppe von Jugendlichen und Heranwachsenden, die überproportional viele Straftaten begehen. Der Beitrag hinterfragt die Wirksamkeit bestehender Interventionsinstrumente und diskutiert die Einführung interdisziplinärer Fallkonferenzen als neues Mittel zur Bekämpfung dieser Delikte. Es wird untersucht, ob solche Konferenzen rechtlich zulässig, notwendig und tatsächlich geeignet sind, um auf jugendliche Intensivtäter einzuwirken.
Stand: Januar 2012

Möglichkeiten und Grenzen in der Kooperation von Jugendhilfe und Polizei
In diesem Fachbeitrag von Konstanze Fritsch, erschienen in der ZJJ 4/2011, wird die komplexe und oft herausfordernde Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeit und Polizei untersucht. Obwohl das Thema regelmäßig im Seminar „Polizei und Sozialarbeit” der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) behandelt wird, erhebt der Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Materie sehr umfangreich ist. Der Beitrag konzentriert sich auf ausgewählte Paragraphen und Inhalte, insbesondere in Bezug auf die Landesgesetze Berlins. Fritsch verwendet den Begriff Sozialarbeiter:in als Sammelbegriff für Fachkräfte in der Jugendhilfe und erläutert, wie die unterschiedlichen beruflichen Ansätze von Jugendhilfe und Polizei zu einer besonderen Dynamik in der Zusammenarbeit führen. Dieser Artikel richtet sich an Leser:innen, die mit den Grundlagen beider Berufsbereiche vertraut sind, bietet aber gleichzeitig einen wertvollen Überblick über die Herausforderungen und Möglichkeiten der interinstitutionellen Kooperation.
Stand: Oktober 2011