Publikationen

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109 Publikationen
Flyer Kostenlose Rechtsberatung

Flyer Kostenlose Rechtsberatung

Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, die sich keinen Anwalt leisten können, haben in Berlin die Möglichkeit, sich kostenlos und anonym von erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beraten zu lassen. Unabhängig vom Wohnbezirk und ohne Beratungshilfeschein stehen vier Beratungsstandorte zur Verfügung, die bei rechtlichen Fragen in Strafrecht, Sozialrecht, Familienrecht und mehr unterstützen. Der handliche Flyer enthält alle wichtigen Adressen und Informationen und ist in mehreren Sprachen verfügbar, um möglichst vielen jungen Menschen den Zugang zu erleichtern. Eine telefonische Anmeldung wird empfohlen.

Stand: November 2017 (deutsch), November 2019 (andere Sprachen)

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Plakat Kostenlose Rechtsberatung

Plakat Kostenlose Rechtsberatung

In Berlin können sich junge Menschen bis 27 Jahre, die sich keinen Anwalt leisten können, kostenlos und anonym von niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beraten lassen. Das Angebot ist unabhängig vom Wohnbezirk, ein Beratungshilfeschein ist nicht notwendig. Die Beratungsstellen decken verschiedene Rechtsgebiete ab, darunter Strafrecht, Sozialrecht und Familienrecht. Das Plakat informiert über die Standorte und ist in mehreren Sprachen verfügbar, sodass es in Jugendeinrichtungen und Beratungsstellen breit genutzt werden kann. Eine telefonische Voranmeldung ist hilfreich.

Stand: November 2017 (deutsch), November 2019 (andere Sprachen)

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Vom „Ob“ zum „Wie“: 20 Jahre Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei in Berlin

Vom „Ob“ zum „Wie“: 20 Jahre Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei in Berlin

Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Clearingstelle erschien in der CILIP-Ausgabe 108 vom 1. Juni 2015 dieser Artikel, der die Entwicklung und Arbeit der „Clearingstelle – Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz“ beleuchtet. Seit ihrer Gründung 1994 fungiert die Clearingstelle als Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Polizei, mit dem Ziel, einen Dialog zu institutionalisieren und effektive Strategien zur Gewaltprävention zu entwickeln. Der Artikel schildert die Herausforderungen und Erfolge der Clearingstelle über zwei Jahrzehnte hinweg, von der Konfliktbearbeitung bis zur Entwicklung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen. Dabei zeigt sich, dass sich die Clearingstelle als wichtiger neutraler Akteur in der Berliner Präventionslandschaft etabliert hat.

https://www.cilip.de/2015/06/01/vom-ob-zum-wie-20-jahre-zwischen-jugendhilfe-und-polizei/

Stand: Juni 2015

Sei freundlich zu deinen Nachbarn, aber reiß den Zaun nicht ein! Unterschiedliche Institutionen als Kooperationspartner der Ambulanten Maßnahmen

Sei freundlich zu deinen Nachbarn, aber reiß den Zaun nicht ein! Unterschiedliche Institutionen als Kooperationspartner der Ambulanten Maßnahmen

In diesem Fachbeitrag von Konstanze Fritsch, erschienen in der DVJJ-Publikation „Zukunft schaffen! Perspektiven für straffällig gewordene junge Menschen durch ambulante Maßnahmen“, wird die komplexe Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgericht und Jugendhilfe im Rahmen von ambulanten sozialpädagogischen Maßnahmen beleuchtet. Diese Maßnahmen können zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb eines Strafverfahrens eingesetzt werden, sei es zur Diversion oder im Rahmen formeller Verfahrenserledigungen. Fritsch analysiert die grundlegenden Prinzipien dieser Institutionen, hebt die Bedeutung des Erziehungsbegriffs als Bindeglied der Kooperation hervor und zeigt auf, wie trotz unterschiedlicher Ansätze und Ziele eine erfolgreiche Zusammenarbeit möglich ist. Der Artikel bietet einen Einstieg in das Thema und lädt zur vertieften Auseinandersetzung ein.

Stand: September 2012

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Interdisziplinäre Fallkonferenzen in Bezug auf jugendliche Intensivtäter

Interdisziplinäre Fallkonferenzen in Bezug auf jugendliche Intensivtäter

In diesem Fachbeitrag aus der KOMPASS 1/2012 beleuchtet Kerstin Wilhelm die zunehmenden Debatten um junge Intensivtäter, eine kleine, aber auffällige Gruppe von Jugendlichen und Heranwachsenden, die überproportional viele Straftaten begehen. Der Beitrag hinterfragt die Wirksamkeit bestehender Interventionsinstrumente und diskutiert die Einführung interdisziplinärer Fallkonferenzen als neues Mittel zur Bekämpfung dieser Delikte. Es wird untersucht, ob solche Konferenzen rechtlich zulässig, notwendig und tatsächlich geeignet sind, um auf jugendliche Intensivtäter einzuwirken.

Stand: Januar 2012

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