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Plakat Kostenlose Rechtsberatung
In Berlin können sich junge Menschen bis 27 Jahre, die sich keinen Anwalt leisten können, kostenlos und anonym von niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beraten lassen. Das Angebot ist unabhängig vom Wohnbezirk, ein Beratungshilfeschein ist nicht notwendig. Die Beratungsstellen decken verschiedene Rechtsgebiete ab, darunter Strafrecht, Sozialrecht und Familienrecht. Das Plakat informiert über die Standorte und ist in mehreren Sprachen verfügbar, sodass es in Jugendeinrichtungen und Beratungsstellen breit genutzt werden kann. Eine telefonische Voranmeldung ist hilfreich.
Stand: November 2017 (deutsch), November 2019 (andere Sprachen)
Dieses Produkt ist in mehreren Sprachen erhältlich:

Vom „Ob“ zum „Wie“: 20 Jahre Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei in Berlin
Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Clearingstelle erschien in der CILIP-Ausgabe 108 vom 1. Juni 2015 dieser Artikel, der die Entwicklung und Arbeit der „Clearingstelle – Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz“ beleuchtet. Seit ihrer Gründung 1994 fungiert die Clearingstelle als Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Polizei, mit dem Ziel, einen Dialog zu institutionalisieren und effektive Strategien zur Gewaltprävention zu entwickeln. Der Artikel schildert die Herausforderungen und Erfolge der Clearingstelle über zwei Jahrzehnte hinweg, von der Konfliktbearbeitung bis zur Entwicklung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen. Dabei zeigt sich, dass sich die Clearingstelle als wichtiger neutraler Akteur in der Berliner Präventionslandschaft etabliert hat.
https://www.cilip.de/2015/06/01/vom-ob-zum-wie-20-jahre-zwischen-jugendhilfe-und-polizei/
Stand: Juni 2015

Sei freundlich zu deinen Nachbarn, aber reiß den Zaun nicht ein! Unterschiedliche Institutionen als Kooperationspartner der Ambulanten Maßnahmen
In diesem Fachbeitrag von Konstanze Fritsch, erschienen in der DVJJ-Publikation „Zukunft schaffen! Perspektiven für straffällig gewordene junge Menschen durch ambulante Maßnahmen“, wird die komplexe Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgericht und Jugendhilfe im Rahmen von ambulanten sozialpädagogischen Maßnahmen beleuchtet. Diese Maßnahmen können zu unterschiedlichen Zeitpunkten innerhalb eines Strafverfahrens eingesetzt werden, sei es zur Diversion oder im Rahmen formeller Verfahrenserledigungen. Fritsch analysiert die grundlegenden Prinzipien dieser Institutionen, hebt die Bedeutung des Erziehungsbegriffs als Bindeglied der Kooperation hervor und zeigt auf, wie trotz unterschiedlicher Ansätze und Ziele eine erfolgreiche Zusammenarbeit möglich ist. Der Artikel bietet einen Einstieg in das Thema und lädt zur vertieften Auseinandersetzung ein.
Stand: September 2012

Interdisziplinäre Fallkonferenzen in Bezug auf jugendliche Intensivtäter
In diesem Fachbeitrag aus der KOMPASS 1/2012 beleuchtet Kerstin Wilhelm die zunehmenden Debatten um junge Intensivtäter, eine kleine, aber auffällige Gruppe von Jugendlichen und Heranwachsenden, die überproportional viele Straftaten begehen. Der Beitrag hinterfragt die Wirksamkeit bestehender Interventionsinstrumente und diskutiert die Einführung interdisziplinärer Fallkonferenzen als neues Mittel zur Bekämpfung dieser Delikte. Es wird untersucht, ob solche Konferenzen rechtlich zulässig, notwendig und tatsächlich geeignet sind, um auf jugendliche Intensivtäter einzuwirken.
Stand: Januar 2012

Möglichkeiten und Grenzen in der Kooperation von Jugendhilfe und Polizei
In diesem Fachbeitrag von Konstanze Fritsch, erschienen in der ZJJ 4/2011, wird die komplexe und oft herausfordernde Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeit und Polizei untersucht. Obwohl das Thema regelmäßig im Seminar „Polizei und Sozialarbeit” der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) behandelt wird, erhebt der Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Materie sehr umfangreich ist. Der Beitrag konzentriert sich auf ausgewählte Paragraphen und Inhalte, insbesondere in Bezug auf die Landesgesetze Berlins. Fritsch verwendet den Begriff Sozialarbeiter:in als Sammelbegriff für Fachkräfte in der Jugendhilfe und erläutert, wie die unterschiedlichen beruflichen Ansätze von Jugendhilfe und Polizei zu einer besonderen Dynamik in der Zusammenarbeit führen. Dieser Artikel richtet sich an Leser:innen, die mit den Grundlagen beider Berufsbereiche vertraut sind, bietet aber gleichzeitig einen wertvollen Überblick über die Herausforderungen und Möglichkeiten der interinstitutionellen Kooperation.
Stand: Oktober 2011