Häufige Fragen (FAQ)

Gerade wenn es ums Recht und Gesetz geht, lautet die Antwort häufig „es kommt darauf an“. Allerdings wollen wir mit unseren häufig gestellten Fragen kurze Antworten bieten. Nachfragen sind gerne erwünscht.

Allgemeines

Unsere Kernarbeitszeiten sind von Montag bis Freitag 9.00-15.00 Uhr.

Unsere Zielgruppen umfassen verschiedene Berufsgruppen und Institutionen, die im Bereich der Prävention und Intervention bei Jugenddelinquenz tätig sind. Vor allem sind dies Jugendhilfe, Polizei, Schulen und Justiz. Gelegentlich arbeiten wir auch mit multiprofessionellen Netzwerken zusammen, in denen die genannten Berufsgruppen ebenfalls vertreten sind.

Als Sekundärzielgruppe zählen wir die Kinder und Jugendlichen. Auch wenn wir nicht direkt mit ihnen arbeiten, sollen ihnen unsere Angebote durch die Maßnahmen und Strukturen, die wir mit den Berufsgruppen und Institutionen erarbeiten und verbessern, zugutekommen.

Da wir von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin zuwendungsfinanziert werden, sind wir mit unseren Beratungs- und Netzwerkangeboten nur in Berlin aktiv. Unsere Service- und Informationsmaterialien sowie unser Newsletter oder die Infoblätter sind auf unserer Webseite offen zugänglich.

Die Delinquenz von Kindern benennen wir häufig nicht gesondert, da es sich um eine Randerscheinung handelt. Früher war sie noch in unserem Namen „Clearingstelle – Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz“ enthalten, doch wir haben uns für die kürzere Variante entschieden. Kinder, also Personen unter 14 Jahren, gelten nach deutschem Strafrecht als nicht schuldfähig. Trotzdem berücksichtigen wir sie in unserer Arbeit. Auch die Polizei und die Jugendhilfe widmen sich diesem Phänomenbereich, um präventiv und individuell bedürfnisorientiert Abhilfe zu schaffen.

Wir arbeiten auf struktureller Ebene mit den Berufsgruppen aus Schule, Jugendhilfe, Polizei und Justiz zusammen. Kinder und Jugendliche gehören damit zwar nicht zu unserer primären, dafür aber zu unserer sekundären Zielgruppe.

Wir beantworten Anfragen innerhalb unserer Kernarbeitszeiten. In der Regel erhalten Sie spätestens innerhalb von drei Werktagen eine Rückmeldung.

In unserem Team bringen wir Abschlüsse verschiedener Fachrichtungen zusammen, wie:

  • Soziologie
  • Kriminologie
  • Soziale Arbeit
  • Erziehungswissenschaft
  • Philosophie
  • Politikwissenschaft

Mit weiteren Zusatzqualifikationen aus dem Bereich des Systemischen Coachings und der Systemischen Kinder- und Jugendlichentherapie sowie der Mediation ergänzen wir unsere beruflichen Hintergründe. Darüber hinaus nehmen wir regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen sowie an Fachtagen teil.

Grundsätzlich ist das sehr wohl möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinen finanziellen Ausgleich ermöglichen können. Damit sich das Praktikum für beide Seiten lohnt, sind mindestens 3 Monate mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden erforderlich. Wenn Sie direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten, informieren Sie sich gerne über die entsprechenden Projekte der Stiftung SPI.

Nicht nur unsere Lösungen sollen nachhaltig sein: wir versuchen auch möglichst nachhaltig zu arbeiten. Neben unserer klimabewussten Website legen wir daher auch Wert auf:

  • Unsere Wege zu Geschäftsterminen bewältigen wir zu mehr als 99% mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad.
  • Snacks für Arbeitskreise und Veranstaltungen werden in Bio-Qualität besorgt.
  • Unsere IT-Hardware ist größtenteils wiederaufbereitet (refurbished), sodass keine neuen Geräte produziert werden müssen.
  • Bei der Wahl unserer Dienstleister:innen achten wir auch auf deren umweltbewusstes Handeln.
  • Wir befinden uns in einer Transformationsphase hin zum papierlosen Büro.

Themen und Angebote

Unsere Angebote sind für unsere Zielgruppe in Berlin kostenfrei.

Unsere Übersicht von Berliner Netzwerken gibt einen Überblick zu bestehenden Austauschformaten in Berlin, die im Themenbereich der Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz oder angrenzenden Themen angegliedert sind. Sie nehmen an einem Netzwerk teil, das wir noch nicht aufgeführt haben? Schreiben Sie uns über unser Formular, damit wir die Übersicht aktuell und möglichst vollständig halten können.

Wir moderieren verschiedene Veranstaltungsformate, wenn sie zu unserem Aufgabenfeld passen. Dies können regelmäßige Arbeitskreise, Fachtage oder andere Austauschformate sein. Sprechen Sie uns gerne an, in welchem Rahmen wir Sie unterstützen können.

Alle unsere Infomaterialien können, solange der Vorrat reicht, kostenlos direkt über unsere Webseite bestellt werden. Bitte legen Sie die Produkte in den gewünschten Sprachen und Mengen in den Warenkorb und teilen uns mit, an wen wir das Material senden sollen. Da wir von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin zuwendungsfinanziert werden, können wir dieses Angebot lediglich in Berlin anbieten. Unsere Materialien sind jedoch auch in digitaler Form verfügbar.

Unsere Beratungsangebote liegen vordergründig in der Kurzberatung, Prozessbegleitung und Konfliktbearbeitung. Wir bedienen uns hierbei verschiedener, vorrangig systemischer, Methoden. Die kollegiale Beratung oder anonymisierte Fallbesprechung kann eine Beratungsmethode darstellen. Was wir nicht anbieten sind Supervisionen.

Für unseren Newsletter „UMSICHTEN“ können Sie sich direkt auf dieser Website registrieren. Sie benötigen dafür nichts weiter als Ihre E-Mail-Adresse und die Entscheidung, ob Sie lediglich den UMSICHTEN-Newsletter oder auch Benachrichtigungen über neue Infoblätter erhalten möchten. Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung Ihres Abonnements. Schon landet die nächste Ausgabe des Newsletters in Ihrem digitalen Postfach.

Entscheiden Sie sich dazu, den Newsletter nicht mehr erhalten zu wollen, können Sie das auch ganz einfach über den Abbestellen-Link in jeder E-Mail erledigen. Übrigens: unser kostenloser Newsletter kommt ganz ohne Werbung aus und Ihre Daten werden sicher bei uns gespeichert.

Wie schön, dass Sie einen Vorschlag haben! Sie kennen eine spannende Veranstaltung in Berlin oder haben einen neuen Präventions-Podcast entdeckt? Beteiligen Sie sich gerne und senden Sie uns Ihren Beitrag zum Newsletter. Die Newsletter-Redaktion wird sich Ihres Vorschlags annehmen und sich bei Ihnen zurückmelden. Auf die Tasten, fertig, …

Unsere Infoblätter greifen Aspekte und Themen aus Jugendhilfe und Polizei auf sowie aus den Bereichen Schule und Justiz. Sie informieren über rechtliche Hintergründe, pädagogische Themen oder die Aufgaben und Strukturen von Polizei und Jugendhilfe. Dabei gehen die Infoblätter auf gesellschaftliche Phänomene oder Verhaltensstrukturen ein, die mit dem Themenfeld der Kinder- und Jugenddelinquenz verbunden sind.

Es gibt verschiedene gewalt- und suchtpräventive Angebote für Schulen, darunter Programme von freien Trägern mit Projekten wie der Programmagentur Rechtskunde zu „Rechtsstaat und Demokratie“ sowie Verhaltenstrainings der Polizei Berlin mit Brummi, dem Präventionsbären. Diese Angebote unterscheiden sich in Zielgruppe (unter anderem Altersklasse), Kosten und Möglichkeiten. Einen ersten Überblick können Sie sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der Berliner Polizei verschaffen. Gerne beraten wir Sie zu den unterschiedlichen Angeboten.

Liegt eine Strafanzeige gegen einen Jugendlichen vor, ist es wichtig zu wissen, wie es weitergeht. Um Fragen zu klären, beispielsweise ob man zur polizeilichen Vernehmung gehen muss oder nicht, hat die Netzwerkstelle Jugenddelinquenz die Broschüre „Das Jugendstrafverfahren. Kompliziert? Einfach erklärt!“ und das Leporello „Ich habe eine Straftat begangen. Was nun?“ entworfen. Diese Materialien erläutern den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und die beteiligten Akteure. Sie können bei uns kostenfrei bestellt oder digital abgerufen werden.

Das Strafrecht fokussiert sich häufig auf die Täter:innen, doch auch die Geschädigten von Straftaten haben Rechte. Sie können im Strafverfahren mitwirken und außerhalb davon Hilfsangebote nutzen. Um sich über diese Möglichkeiten zu informieren, hat die Netzwerkstelle Jugenddelinquenz die ausführliche Broschüre und das zusammenfassende Leporello „Nicht mit mir!“ erstellt. Diese Materialien können bei uns kostenfrei bestellt oder digital abgerufen werden.

Wir bieten keine juristische Beratung an, schätzen die Situation und Ihre Möglichkeiten aber gerne mit Ihnen ein. Zudem gibt es für unter 27-Jährige die Möglichkeit einer kostenlosen Rechtsberatung. Sie finden an unterschiedlichen Zeiten und Orten statt. Es empfiehlt sich zuvor nachzufragen, ob die Rechtsberatung zum gewünschten Termin stattfindet, da sie aufgrund von Krankheit oder Ferienzeiten unter Umständen entfallen. Zum Verteilen bietet sich der Flyer an und zum Aufhängen in der Einrichtung oder am Arbeitsort eignet sich das Plakat. Beide Publikationen können digital oder per Bestellung bei uns bezogen werden.

Zusammenarbeit Jugendhilfe und Polizei

Auf jedem Abschnitt der Polizei Berlin gibt es Präventionsbeauftragte, die zu allen Fragen rund um das Thema Prävention zur Verfügung stehen. Den zuständigen Berliner Polizeiabschnitt finden Sie über die Abschnittssuche einfach per Eingabe der Adresse.

Da solche Situationen für alle Beteiligten häufig nicht die alltägliche Arbeit widerspiegeln, sind sie für alle sehr aufregend. Es gilt daher in erster Linie, Ruhe zu bewahren und mit transparenter Kommunikation die Situation zu klären. Hierbei hilft:

  • Sich als Mitarbeiter:in der Einrichtung erkennbar machen!
  • Verantwortliche Ansprechperson seitens der Polizei ausfindig machen!
  • Im Zweier- oder Vierergespräch (2 Mitarbeitende aus der Einrichtung und 2 Einsatzkräfte der Polizei) die Situation und das weitere Vorgehen besprechen!

Prinzipiell gilt: Ohne Einladung darf die Polizei Einrichtungen nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss oder bei Gefahr im Verzug betreten. Bei Gefahr im Verzug muss die Gefahr erheblich sein, wenn beispielsweise die Gefahr der Vernichtung von Beweismitteln besteht. Hierbei muss die Polizei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren.

Generell gilt:

  • Es gibt kein Recht, die Polizei bei Gefahr im Verzug am Betreten oder Durchsuchen einer Einrichtung zu behindern.
  • Es gibt keine Pflicht, auf Fragen der Polizei zu antworten oder ihr behilflich zu sein.
  • Maßnahmen der Polizei sind zu dulden. Es ist ratsam, auf die Protokollierung der Maßnahmen zu bestehen und die Namen der Beteiligten zu erfragen und festzuhalten.

Es kann sinnvoll sein, sich einen eigenen Handlungsleitfaden für solche Situationen zu erarbeiten. Gerne unterstützen wir dabei!

Mit Gefahr im Verzug ist gemeint, dass die Polizei für die eigentlich zuständige Behörde handelt, weil diese nicht schnell genug erreichbar ist, um einen möglichen Schaden abzuwenden. Bei Durchsuchungen ist die zuständige Behörde das Gericht, welches die jeweilige Durchsuchung richterlich anordnet. Ist kein:e Richter:in erreichbar, kann auch die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchung anordnen. Sind beide nicht erreichbar, kann die Polizei tätig werden, um einen möglichen Schaden, wie die Vernichtung von Beweismitteln, abzuwenden. Bei Gefahr im Verzug ist sofortiges polizeiliches Handeln erforderlich und es bedarf keines zusätzlichen Nachweises.

In der Sozialen Arbeit gibt es sowohl freie Träger als auch öffentliche Einrichtungen sowie unterschiedliche Bedarfslagen der Kinder und Jugendlichen. Anders als bei der Polizei, die über die einheitliche Nummer 110 erreichbar ist, gibt es hier keine zentrale Anlaufstelle. Daher ist es wichtig zu wissen, an wen man sich wenden kann. Die Netzwerkstelle Jugenddelinquenz bietet hierzu einen Flyer und ein Plakat zu den Krisennotdiensten für Kinder und Jugendliche in Berlin an.

Sollte es in der fachlichen Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schule oder Justiz und der Polizei zu Unstimmigkeiten kommen, bietet die Netzwerkstelle Jugenddelinquenz die Möglichkeit einer Konfliktbearbeitung an. Darüber hinaus gibt es mehrere Beschwerdemöglichkeiten, je nachdem, an wen sich die Beschwerde richten soll.

Die Polizei Berlin bietet die Möglichkeit einer Online-Beschwerde über die Internetwache. Zudem gibt es eine Zentrale Beschwerdestelle in der Brunnenstr. 175, 10119 Berlin, die per Brief kontaktiert werden kann. Die dezentralen Beschwerdestellen der Polizei Berlin können auch per Telefon und E-Mail erreicht werden.

Das Land Berlin hält mit dem Bürger- und Polizeibeauftragten eine unabhängige Beschwerde- und Schlichtungsstelle (Ombudsstelle) vor, die Beschwerden gegen Berliner Behörden entgegennimmt, zu der die Polizei Berlin gehört.

Falls eine Anzeige für Sie in Betracht kommt, können Sie diese in jedem Polizeiabschnitt stellen.

Die mitunter an den Bahnhöfen anzutreffende Bundespolizei bietet auch die Möglichkeit, sich online zu beschweren.

Schweigepflicht und Datenschutz

Die Weitergabe von Daten durch das Jugendamt, zum Beispiel an die Polizei, ist genau geregelt. Grundsätzlich gilt laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist zulässig, wenn sie durch ein Gesetz oder eine bestehende Rechtsvorschrift erlaubt ist oder die betroffene Person ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat.

Welche Rechtsvorschriften die Datenübermittlung in der Sozialen Arbeit erlauben, können Sie in unseren Infoblättern nachlesen. Letztlich ist jeder Fall individuell zu betrachten und der Austausch von Daten entsprechend zu bewerten.

Private Daten und Geheimnisse sind in der Sozialen Arbeit besonders geschützt. Hier gelten für alle Mitarbeitenden die Regelungen zum Sozialgeheimnis (§35 SGB I) und zum Schutz der Sozialdaten (§§67 ff. SGB X) sowie weitergehende arbeits- und dienstrechtliche Verschwiegenheitspflichten. Darüber hinaus unterliegen u. a. staatlich anerkannte Sozialarbeiter:innen und staatlich anerkannte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Sie machen sich daher strafbar, wenn sie ein anvertrautes privates Geheimnis unbefugt offenbaren.

Im Kontakt mit der Polizei gilt die Schweigepflicht. Eine polizeiliche Vernehmung als Zeugin oder Zeuge ist kein Rechtfertigungsgrund, um die Verschwiegenheit zu brechen. Erst die Pflicht zur Zeugenaussage im Strafverfahren vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht rechtfertigt einen Bruch der Schweigepflicht.

Weitere Ausnahmen bestehen, wenn Wissen um geplante schwere Straftaten erlangt wird, die nach § 138 StGB angezeigt werden müssen. Dazu gehören schwerste Straftaten wie die Planung eines Angriffskrieges, Völkermord oder Mord, aber auch Raub oder Brandstiftung. Allerdings bleibt straffrei, wer die Tat anders, also auch durch pädagogische Arbeit, abwenden kann (§ 139 Abs. 4 StGB). Ebenfalls erlaubt der § 34 StGB zum Rechtfertigenden Notstand einen Bruch der Schweigepflicht, um einer gegenwärtigen Gefahr zu begegnen, die nicht anders abgewehrt werden kann.

In unseren Infoblättern haben wir dazu weitere Grundlagen festgehalten.

Ob Sie einer Vorladung folgen müssen, hängt maßgeblich davon ab, ob diese von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft kommt. Bei einer polizeilichen Vorladung als Zeuge/Zeugin sind Sie nicht verpflichtet zu erscheinen. Sollten Sie sich entscheiden auszusagen, ist es wichtig, im Vorhinein zu prüfen, welche Informationen gemäß § 203 StGB (Schweigepflicht) eine Verletzung von Privatgeheimnissen darstellen. Anders sieht es aus, wenn die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt, was immer ersichtlich sein muss, auch wenn die Vorladung durch die Polizei geschieht. Hierbei besteht nach § 163 Abs. 3 StPO die Pflicht zu erscheinen und auszusagen. In diesem Fall ist die Schweigepflicht der Sozialen Arbeit aufgehoben und es besteht auch kein Zeugnisverweigerungsrecht, das Sie in Anspruch nehmen können. Sollten Sie unsicher sein, nutzen Sie anwaltliche Hilfe oder kontaktieren Sie uns.

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