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Infoblatt 24: Aufenthaltsverbot gemäß § 29 Abs. 2 ASOG Berlin
Das Aufenthaltsverbot wurde 1999 als Maßnahme der Gefahrenabwehr neu in das ASOG Berlin aufgenommen. Henry Maiwald und Christian Kortbein von der Polizei Berlin erläutern das Aufenthaltsverbot gemäß § 29 Abs. 2 ASOG Berlin und seine Anwendungsmöglichkeiten in der Praxis.
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